AGB von rent-a-car-cuba.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen von rent-a-car-cuba

1. Allgemeines
Die aventoura GmbH (»avenTOURa«) ist Betreiber der Internetseite www.rent-a-car-cuba.com und vermittelt darüber Reiseleistungen verschiedener Leistungsträger. Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und avenTOURa als Mietwagenmittler.
Für avenTOURa kommt lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Die nachfolgenden Konditionen gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit und beeinflussen nicht die Konditionen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Daher finden abweichende oder entgegenstehende Fremd-AGBs keine Berücksichtigung beim Zustandekommen eines Vertrages. Jeweilige Mietverträge werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Mietwagenanbieter, unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, abgeschlossen.
Bei der Buchungsanmeldung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich dem Kunden überlassen, sich über maßgebliche Fragen für die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages zu informieren, wenn diese über die von avenTOURa erhobenen und mitgeteilten Informationen hinausgehen.

2. Vertragsgegenstand
2.1

Die vertragliche Pflicht von avenTOURa besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung der gebuchten Fahrzeuge. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist jedoch nicht Bestandteil der Pflicht von avenTOURa, sondern ist Pflicht der vermittelten Mietwagenanbieter.
2.2
Der Auftrag an avenTOURa, einen Mietwagen oder sonstige touristische Einzelleistung zu vermitteln, erfolgt über die Internetseite www.rent-a-car-cuba.com. Hierbei gibt der Kunde einen verbindlichen Buchungsauftrag entweder schriftlich, mündlich oder online ab. Der Vermittlungsauftrag kommt erst zustande, wenn avenTOURa dem Kunden schriftlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt. 
2.3.
Es ist die Pflicht des Kunden, die übermittelte Bestätigung der Buchung unverzüglich auf etwaige Fehler hin zu überprüfen und Unrichtigkeiten aufzuzeigen. Abweichungen oder Unrichtigkeiten können zu einem verspäteten Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden und ermächtigen ausdrücklich nicht zu einem Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag.

3. Leistungen der Anbieter
Die Angaben zu den Mietwagen, Mietbedingungen und Mietverträgen werden von den verschiedenen Mietwagenanbietern bzw. sonstigen Leistungsträgern an avenTOURa übermittelt. avenTOURa ist nicht zur Überprüfung der Angaben der Mietwagenanbieter bzw. sonstigen Anbietern verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von den Vertragspartnern gemachten Angaben. 

4. Haftungsbeschränkung
Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit avenTOURa bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet ausschließlich der jeweilige Mietwagenanbieter bzw. Leistungsträger. Daher besteht auch keine Haftung von avenTOURa für die von den entsprechenden Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Besonders für den Zustand des Mietwagens kann keine Haftung übernommen werden.

5. Zahlungsbedingungen 
5.1

Von den Mietwagenanbietern kann kein Zahlungseinzug vorgenommen werden. avenTOURa ist dem Kunden gegenüber berechtigt, die Forderungen geltend zu machen.
5.2
Mit Bestätigung des Mietwagenanbieters erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung von avenTOURa über den gebuchten Leistungsumfang. Dieser Zahlungsaufforderung ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das angegebene Konto nachzukommen (Anzahlung 10%). Bei VIA rent a Car ist der Restbetrag 30 Tage vor Anreise fällig. Bei Cubacar ist der Restbetrag 65 Tage vor Anreise zu zahlen. Ein Verzug von bis zu 14 Tage vor Mietbeginn, berechtigt avenTOURa die Buchung zu stornieren. 

6. Umbuchungs- und Stornogebühren Für Buchungen von Mietwagen
Für Buchungen von Mietwagen in Kuba gelten abweichend von den regulären AGB der avenTOURa GmbH die folgenden gesonderten Umbuchungs- und Stornobedingungen:
6.1 Sowohl Umbuchungen als auch Stornierungen können nur per Telefon und zusätzlich schriftlich per E-Mail und während der Öffnungszeiten entgegengenommen werden. 
6.2 Umbuchungen sind nur auf Anfrage möglich. In der Regel liegt einer Umbuchung eine Stornierung und Neubuchung zugrunde.
6.3 avenTOURa unterliegt als Vermittler den Bedingungen der einzelnen Mietwagenagenturen. Sie erheben Stornobeträge wie folgt:
6.3.1 VIA rent a Car
Bis 7 Tage vor Anmietung ist die Stornierung für Sie kostenfrei. 
Vom 6. bis 2. Tag vor Mietbeginn fällt 1 Miettag Stornogebühr an. Ab 1 Tag vor Mietbeginn und bei Nichtantritt der Buchung fallen 2 Miettage als Stornogebühr an.
6.3.2 Cubacar und Havanautos
60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
Ab 14 Tage bis Nichtantritt: 100% des Mietpreises

Mit Ihrer Buchung zeigen Sie sich einverstanden mit den Vertragsbedingungen der jeweiligen kubanischen Mietwagenagentur. Den Mietvertrag unterzeichnen Sie direkt in der Vermietstation in Kuba, bei der Sie das Fahrzeug entgegennehmen. Nachstehend finden Sie weitere Informationen.


Vertragsbedingungen von VIA rent a Car